Claudia Schornstheimer Heilpraktikerin
Klassische Homöopathie
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in der Praxis ausschließlich privat nach den Sätzen der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), sofern nicht anders vereinbart oder beschrieben. Sie erhalten jeweils am Monatsende eine detaillierte Rechnung, welche dann innerhalb 14 Tagen zu begleichen ist.

Diese Rechnungen können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe einreichen. Um etwaige Unklarheiten bei der Erstattung der Kosten zu vermeiden, informieren Sie sich bitte im Vorfeld, in welcher Höhe die Kosten für homöopathische Leistungen von Ihrer Versicherung/Beihilfe übernommen werden.

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

Ziffer Behandlung Betrag
1+2 Klassisch homöopathische Erstanamnese
  • Erwachsene
  • Kinder bis zum Alter von 14 Jahren
  • Kinder bis zum Alter von 4 Jahren
  • 180,00
  • 150,00
  • 120,00
2 od. 1+4 Konsultation zur Verlaufskontrolle (follow up)
pro angefangene halbe Stunde
30,00
4 od. 5 telefonische Konsultation zur Verlaufskontrolle
  • telefonische Beratung bis zu 15 Minuten
  • telefonische Beratung bis zu 30 Minuten
  • jede weitere angefangene halbe Stunde
  • 15,00
  • 30,00
  • 30,00
2.3 Klassisch homöopathische Anamnese bei akuten
Erkrankungen
pro angefangene halbe Stunde
30,00
6. - 8. Zuschlag für Konsultationen an Wochenenden, Feiertagen und nach 20 Uhr +25%
9.1 – 9.3 Zuschlag für Hausbesuche innerhalb Frankfurts +50%

Bitte berücksichtigen Sie, dass ich eine Bestellpraxis führe. Die Termine sind für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie mir bitte rechtzeitig ab. Die Absagefrist beträgt 2 Arbeitstage (Montag – Freitag), eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter genügt. Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.